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Art. 7 · Dachgestaltung
BZO Erlenbach · S. 7 · Original-PDF
1Es sind nur beidseitig gleich geneigte Schrägdächer in ortsüblicher Neigung, Gestaltung und Materialgebung zulässig. Bei untergeordneten Anbauten sind auch andere Dachformen gestattet.
–Dachform
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.