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Art. 30 · Bauweise, Grenzbau

BZO Erlenbach · S. 16 · Original-PDF

1In allen Zonen ist die geschlossene Überbauung bis zur maximal zulässigen Gebäudelänge gestattet.

–Geschlossene Bauweise

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.