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Art. 3 · Massgebliche Pläne
BZO Erlenbach · S. 5 · Original-PDF
Die gedruckten Zonenpläne haben keine Rechtsverbindlichkeit.
1Die massgeblichen Pläne sind:
2Für die Abgrenzung der Zonen ist der genehmigte Zonenplan 1:5‘000 massgebend. Die genaue Abgrenzung der Zonen sowie der genaue Verlauf der Aussichtsschutzbereiche, Gewässerabstandslinien und Waldabstandslinien sind in der amtlichen Vermessung definiert (Mehranforderungen gemäss § 5 KVAV). 8
9 WEGLEITUNG UND BEGRÜNDUNG
BAU- UND ZONENORDNUNG
2. Zonenvorschriften
2.1 Kernzone
zu Art. 4
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.