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Art. 3 · Massgebliche Pläne

BZO Erlenbach · S. 5 · Original-PDF

Die gedruckten Zonenpläne haben keine Rechtsverbindlichkeit.

1Die massgeblichen Pläne sind:

2Für die Abgrenzung der Zonen ist der genehmigte Zonenplan 1:5‘000 massgebend. Die genaue Abgrenzung der Zonen sowie der genaue Verlauf der Aussichtsschutzbereiche, Gewässerabstandslinien und Waldabstandslinien sind in der amtlichen Vermessung definiert (Mehranforderungen gemäss § 5 KVAV). 8

9 WEGLEITUNG UND BEGRÜNDUNG

BAU- UND ZONENORDNUNG

2. Zonenvorschriften

2.1 Kernzone

zu Art. 4

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.