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Art. 2 · Anordnungen innerhalb der Bauzonen

BZO Erlenbach · S. 5 · Original-PDF

1Innerhalb der Zonen werden mit räumlich begrenztem Anwendungsbereich folgende Anordnungen getroffen: Anordnungen innerhalb der Bauzonen

2Bestimmungen über Ausnützung, Bauweise und Nutzweise:

a)Ausschluss oder Zulassung von nicht störendem oder mässig störendem Gewerbe in Wohnzonen

b)Besondere Nutzungsanordnungen

3Besondere Institute:

a)Arealüberbauungen

b)Terrassenhäuser

c)Aussichtsschutz (Ergänzungsplan)

d)Wald- und Gewässerabstandslinien (Ergänzungsplan) Massgebliche Pläne

a)Zonenplan im Massstab 1:5‘000

b)Ergänzungspläne im Massstab 1:2‘500 (Kernzonen, Gewässerabstandslinien, Aussichtsschutzbereiche)

c)Ergänzungspläne im Massstab 1:500 (Waldabstandslinien)

–Gewerbezulässigkeit in Wohnzonen § 52 Abs. 3 PBG

–Besondere Nutzungsanordnungen § 49a Abs. 3 PBG

–Arealüberbauung §§ 69 - 73 PBG

–Terrassenhäuser

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.