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Art. 27 · Gesamtnutzfläche

BZO Erlenbach · S. 10 · Original-PDF

BZO) muss zu Wohnzwecken genutzt werden. Es gilt die Empfindlichkeitsstufe II.

–Gewerbezulässigkeit in Wohnzonen § 52 Abs. 3 PBG Eine baurechtliche Definition des Begriffes "nicht störend" besteht nicht. Massgeblich ist die Entscheidungspraxis des Regierungsrats und des Verwaltungsgerichts. (Beispiele für nicht störendes Gewerbe: Bäckerei, Schuhmacher, Coiffeur, Ateliers für technische und grafische Berufe, Praxisräume, Quartierläden, Gaststätten, Lagerräume ohne grossen Umschlagverkehr etc.; Beispiele für mässig störendes Gewerbe: Schreinerei, Sägerei, Zimmerei, mechanische Werkstätten, gewerbliche Garagen, Spenglerei etc.) 3Als nicht störend gelten Betriebe und Nutzungen, welche einerseits zur Ausstattung eines Wohnquartieres gehören oder welche anderseits die Wohnqualität der Quartiere nicht schmälern.

4In den Zonen W2A/20, W2B/20, W2/25, W2/30 und W3/60 ist die Nutzung der Untergeschosse zu Wohn- und Arbeitszwecken nur dort gestattet, wo sie aufgrund der Hangneigung natürlich anfallen. 18

19 WEGLEITUNG UND BEGRÜNDUNG

BAU- UND ZONENORDNUNG

2.3 Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung

zu Art. 17 Art. 27

Die Gesamtnutzfläche enthält alle dem Wohnen und Arbeiten dieGesamtnutzfläche nenden Flächen in Voll-, Dach- und Untergeschossen, einschliesslich der dazugehörenden Erschliessungsflächen und Sanitärräumen samt ihren Trennwänden, aber ohne Aussenwände.

zu Art. 28

a) ZonenW2A/20W2B/20W2/25W2/30W2/35W3/60
b) Ausnützungsziffer20%20%25%30%35%60%
c) Vollgeschosse222223
d) Dachgeschosse2 1)2 1)2 1)2 1)2 1)1
e) nutzbare Untergeschosse1 2)1 2)1 2)1 2)11 2)
f) Gebäudelänge max.25 m25 m25 m25 m30 m35 m
g)
h) Gebäudehöhe max.6.5 m7.5 m7.5 m7.5 m8.0 m10.5 m
i) max. Dachneigung bei er- reichter Gebäudehöhe (a. T.)45°45°45°45°45°45°
k) grosser Grundabstand9 m 3)9 m 3)9 m 3)8 m 3)8 m 3)9 m 3)
l) kleiner Grundabstand5 m5 m5 m5 m5 m5 m
m) Mehrlängenzuschlag1/4 der Mehrlänge über 16 m, max. 4 m
n) EmpfindlichkeitsstufeIIIIIIIIIIII

Tabelle von S. 10 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.