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Art. 14a · Besonders gute Projekte
BZO Erlenbach · S. 9 · Original-PDF
Bei besonders guten Projekten mit zeitgenössischer Architektur, die das Ortsbild qualitätsvoll weiterentwickeln, können Abweichungen von den Bestimmungen über die Dach-, Fassaden- und Umgebungsgestaltung gemäss Art. 7-9 BZO bewilligt werden. Für die Beurteilung ortsbaulich bedeutender Bauvorhaben kann ein Gutachter oder ein Fachgremium beigezogen werden. Die Kosten für die Gutachten gehen zulasten der Bauherrschaft. Besonders gute Projekte 16
17 WEGLEITUNG UND BEGRÜNDUNG
BAU- UND ZONENORDNUNG
2.2 Wohnzonen zu Art. 15
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.