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Art. 11 · Nutzweise

BZO Erlenbach · S. 8 · Original-PDF

1In den Kernzonen Bindschädler und Isler ist nicht störendes Gewerbe zulässig. Es gilt die Empfindlichkeitsstufe II. In den übrigen Kernzonen ist nicht störendes und mässig störendes Gewerbe zulässig. Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III.

–Besondere Nutzungsanordnungen § 49a Abs. 3 PBG Mit dieser besonderen Nutzungsanordnung soll ein ansehnlicher Anteil Gewerbe ermöglicht, gleichzeitig jedoch das Wohnen geschützt werden. Nutzweise 2Ausser in der Kernzone Dorf müssen mindestens 30% der Gesamtnutzfläche (vgl. Art. 27 BZO) zu Wohnzwecken genutzt werden. § 11 ABV

e) Dachgeschosse 2 1) 1 1

–Voll-, Dachgeschosse §§ 275, 276 PBG

f) nutzbare Untergeschosse 1 1 1

g) Gebäudelänge max. 30 m 35 m 40 m

–Untergeschosse §§ 275, 276, 293 PBG

h)

–Messweise Gebäudelänge und Gebäudebreite

a) ZonenWG2/35WG3/60WG4/70
b) Ausnützungsziffer35%60%70%
c) Freiflächenziffer15%15%15%
d) Vollgeschosse234
e) Dachgeschosse2 1)11
f) nutzbare Untergeschosse111
g) Gebäudelänge max.30 m35 m40 m
h)
i) Gebäudehöhe max.8.0 m11.4 m14.0 m
k) max. Dachneigung bei erreichter Gebäudehöhe (a. T.)45°45°45°
l) grosser Grundabstand5 m 2)8 m 2)9 m 2)
m) kleiner Grundabstand3.5 m4 m5 m
n) Mehrlängenzuschlag1/4 der Mehrlänge über 16 m, max. 4 m
o) EmpfindlichkeitsstufeIIIIIIIII

Tabelle von S. 11 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.