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Art. 7 · Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung
BZO Richterswil · S. 6 · Original-PDF
Mässig störendes Gewerbe ohne Beschränkung des Gewerbeanteils 1) In den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung ist mässig störendes Gewerbe zulässig. 2) Der Anteil der gewerblichen Nutzung ist nicht beschränkt. Art. 7 Gestaltung der Pflichtparkplätze Zugänglichkeit Pflichtparkplätze müssen in der Regel für Fahrzeuge direkt zugänglich sein.
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Bau- und Zonenordnung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.