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Art. 28 · Grenzabstand

BZO Baureglement Gemeinde Unteriberg · S. 11 · Original-PDF

1 Der Grenzabstand ist die kürzeste Verbindung zwischen Grenze und Fassade. Er wird senkrecht auf die Fassade und über die Ecken mit dem kleineren Radius gemessen. 14120_05A_220603_SeilB_BauR_Entwurf.docx Planpartner AG Gemeinde Unteriberg. Baureglement 12

2Der grosse Grenzabstand wird in der Regel auf der längsten oder am meisten gegen Süden orientierten Hauptfassade gemessen. 3 Über die Fassade vorspringende Gebäudeteile wie Dachvorsprünge, Balkone, Erker usw. werden nur insoweit mitberechnet, als ihre Ausladung 1.50 m übersteigt. 4 Unter Vorbehalt der Mindestabstandsvorschriften gemäss

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.