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Art. 27 · Gebäudelänge

BZO Baureglement Gemeinde Unteriberg · S. 11 · Original-PDF

1 Als Gebäudelänge gilt die längste Fassadenabmessung. 2 Bei abgesetzten und gegliederten Fassaden bemisst sie sich nach der senkrechten Projektion auf eine Parallele zur Hauptfassade. 3 Die zonengemässe Gebäudelänge gilt auch für zusammengebaute Gebäude. Grenzabstand

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.