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Art. 12 · Dachneigung und Vorsprünge

BZO Baureglement Gemeinde Unteriberg · S. 6 · Original-PDF

1 Giebeldächer haben eine ortsübliche Dachneigung von 20 ° bis 45 ° einzuhalten. 2 Es sind angemessene Dachvorsprünge vorzusehen. 14120_05A_220603_SeilB_BauR_Entwurf.docx Planpartner AG Gemeinde Unteriberg. Baureglement 7

C) Konstruktions- und Hygienevorschriften Konstruktion

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