← BZO Unteriberg · Inhaltsverzeichnis

Art. 11 · Grundsatz

BZO Baureglement Gemeinde Unteriberg · S. 6 · Original-PDF

1 Alle Bauten und Anlagen sowie Terrainveränderungen sind hinsichtlich ihrer Gesamterscheinung, Einzelheiten, Proportionen und Baumaterialien so zu gestalten, dass zusammen mit der bestehenden und vorauszusehenden Überbauung eine gute Gesamtwirkung entsteht und die Schönheit oder erhaltenswerte Eigenart des Orts- und Landschaftsbildes gewahrt bleibt.

2Reihenhäuser sind in der Anzahl auf höchstens vier Häusereinheiten zu beschränken.

3Flachdachbauten sind nur in Ausnahmefällen gestattet. Dachneigung und Vorsprünge

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.