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Art. 48 · Gebühren

BZO Baureglement Gemeinde Steinen · S. 16 · Original-PDF

1. Die Bewilligungsbehörde erhebt für die Behandlung von Bau- und Vorentscheidgesuchen, die Baukontrolle sowie den Entscheid über Einsprachen Gebühren. 4

2. Der Gemeinderat erlässt hiefür eine Gebührenordnung. 4

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.