← BZO Steinen · Inhaltsverzeichnis

Art. 49 · Vorentscheide und Ausnahmebewilligungen

BZO Baureglement Gemeinde Steinen · S. 16 · Original-PDF

1. Zur Abklärung wichtiger Baugesuchsfragen können bei der Bewilligungsbehörde Vorentscheide eingeholt werden. 4

2. Der Gemeinderat erteilt Ausnahmebewilligungen zu diesem Baureglement im Rahmen des kantonalen Rechts.

VII. Schlussbestimmungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.