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Art. 46 · Baukontrolle

BZO Baureglement Gemeinde Steinen · S. 15 · Original-PDF

1. Die Baukommission überwacht die Einhaltung der Bauvorschriften. Sie lässt insbesondere kontrollieren: 4

a)die Erstellung des Baugespanns und Schnurgerüsts

b)die notwendigen Höhenfixpunkte 15

4.10

c)die Erstellung der Kanalisationsleitungen und Anlagen vor dem Eindecken

d)die Errichtung des Rohbaus

e)die Fertigstellung der Baute vor dem Bezug

2. Die erwähnten Baustadien sind vom Bauherrn oder von der Bauleitung dem Baukontrollorgan (mittels Meldekarte) anzuzeigen.

3. Die Organe der Baukontrolle haben jederzeit freien Zutritt zur Baustelle und sind berechtigt, in die Ausführungspläne Einsicht zu nehmen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.