Art. 32 · Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
BZO Baureglement Gemeinde Sattel · S. 19 · Original-PDF
t Die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ist für bestehende und künftige öffentliche Bauten und Anlagen bestimmt.
2Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III (mässig störend) und gegenüber angrenzenden Bauzonen deren Abstandsbestimmungen. 'Die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen,,Schlösslimatt" ist für die Errichtung von Sport- und Freizeitanlagen bestimmt. Gebäude und Anlagen (Garderoben, Materiallager, Tribüne etc.) haben sich gut ins Orts- und Landschaftsbild einzufügen. Bauten dürfen max.2 Vollgeschosse aufweisen. Die Umgebung der Sportplätze und die Parkplätze sind zu begrünen und mit hochstämmigen Bäumen zu bepflanzen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.