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Art. 32a · a Sonderzone Schlachtgelände Schornen

BZO Baureglement Gemeinde Sattel · S. 19 · Original-PDF

t Diese Zonebezweckt den Erhalt der Kulturlandschaft im Kerngebiet der Schlacht am Morgarten als eine wichtige Stätte der eidgenössischen Erinnerungskultur.

2Es sind nur Bauten und Anlagen gestattet, die dem Zweckder Informationsvermittlung, der Besucherlenkung und -betreuung, usw. dienen bzw. der Erhaltung der Funktion des Geländes als Erinnerungsstätte. Diese Bauten und Anlagen haben sich zurückhaltend in die Landschaft einzuff.igen.

3Die bestehende landwirtschaftliche Nutzung bleibt gewährleitstet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.