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Art. 31 · Gewerbezone
BZO Baureglement Gemeinde Sattel · S. 19 · Original-PDF
t Die Gewerbezone ist für Gewerbe- und kleinere Industriebetriebe bestimmt
2Gestattet sind nur betriebsbedingte Wohnungen und der Ausbau bestehender Wohnungen.
3Gegenüber angrer:zenden Zonen gelten deren Vorschriften über Grenz- und Gebäudeabstände, während innerhalb der Gewerbezone die Gebäudeabstände laut Tabelle der Grundmasse (BR Art.27) angewendet werden können.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.