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Art. 29 · Wohnzonen
BZO Baureglement Gemeinde Sattel · S. 18 · Original-PDF
t In den Wohnzonen sollen ruhige, gesunde Wohnverhältnisse gewährleistet werden
2Dienstleistungsbetriebe und gewerbliche Kleinbetriebe sind unter Vorbehalt des Immissionsschutzes zugelassen.
3Die Landhauszone (WL) ist fi.ir Wohnbauten mit einheitlicher Dachgestaltung und Farbgebung vorgesehen. Die Bebauungsstruktur und die Grüngestaltung ist dem landschaft lichen Umgebungscharakter anzupassen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.