Art. 28 · Kernzonen
BZO Baureglement Gemeinde Sattel · S. 18 · Original-PDF
t Die Kernzone A (KA) dient der Erhaltung und Förderung des Dorfgebietes von Sattel. 'Sie ist für Wohnbauten, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie für entsprechende öffentliche Einrichtungen bestimmt. 'In der Kernzone A (KA) kann der Gemeinderat von Fall zu Fall die Geschosszahl unter Wahrung der Massstäblichkeit des Ortsbildes festlegen. o Die Kernzone B (KB) dient der Erhaltung und Förderung der Weiler ,,Ecce Homo" und,,schornen'0. Sie ist für Wohn- und Gewerbebauten bestimmt. In der Kernzone B haben sich die Bauten und Anlagen der bestehenden Bausubstanz, dem Siedlungsgefüge und der Dimension anzupassen. Im Weiteren gelten die Vorschriften der Schutzverordnung Art. 6 und Art. 13. t Die Kernzone Zentrum (KZ)bezweckt die Entwicklung eines attraktiven Dorfzentrums und dient der Ansiedlung von Dienstleistungsbetrieben, Gaststätten, der öffentlichen Verwaltung, mässig störenden Gewerbebetrieben und Wohnbauten. Neubauten haben sich bezüglich Gliederung und Proportionen den umliegenden Bauten anzulehnen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.