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Art. 30 · Wohngewerbezone

BZO Baureglement Gemeinde Sattel · S. 18 · Original-PDF

t In der Wohngewerbezone sind neben Wohnbauten auch Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe gestattet. 'In der Regel soll das Mass der gewerblichen Ausnützung zwei Drittel der Gesamtausnützung der Wohngewerb ezone nicht übersteigen.

3Bauten und Anlagen sind in bezug auf Gliederung der Fassaden, Dachneigung, Materialwahl und Farbgebung so zu gestalten, dass der Charakter eines Wohnquartiers gewährt bleibt. -17-

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.