Art. 14 · Immissionen
BZO Baureglement Gemeinde Sattel · S. 9 · Original-PDF
1Den einzelnen Nutzungszonen werden in Art. 27 BREmpfindlichkeitsstufen gemäss den Lärmschutzvorschriften zugeordnet.
2Es werden unterschieden: nicht störende, mässig störende und stark störende Betriebe. -8-
3Als nicht störend gelten Betriebe, die ihrer Funktion nach in Wohnquartiere passen und keine erheblich grösseren Auswirkungen entfalten, als sie aus dem Wohnen entstehen. a Als mässig störend gelten Betriebe mit Auswirkungen, die im Rahmen herkömmlicher Handwerks- und Gewerbebetriebe geführt werden. Die Auswirkungen haben sich auf die üblichen Arbeitszeiten während des Tages zu beschränken und dürfen nur vorübergehend auftreten. Betriebe mit weitergehenden Auswirkungen gelten als stark störend.
5Für Kaminbauten sind die Empfehlungen über die Mindesthöhe von Kaminen über Dach (Kamin-Empfehlungen) vom Bundesamt für Umwelt BAFU massgebend.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.