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Art. 15 · Bauarbeiten

BZO Baureglement Gemeinde Sattel · S. 10 · Original-PDF

Die Bauherrschaft hat, die zum Schutze der Anwohner und Strassenbenützer, erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. D. Verkehrssicherheit

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.