← BZO Sattel · Inhaltsverzeichnis
Art. 13 · Kinderspielplätze
BZO Baureglement Gemeinde Sattel · S. 9 · Original-PDF
Beim Neubau von Mehrfamilienhäusern ab 4 Wohneinheiten sind auf privatem Grund Kinderspielflächen anzulegen. Die gestalteten Kinderspielflächen müssen mindestens l0 Yo der anrechenbaren Bruttogeschossfläche betragen. Sie dürfen nicht zweckentfremdet werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.