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Art. 13 · Kinderspielplätze

BZO Baureglement Gemeinde Sattel · S. 9 · Original-PDF

Beim Neubau von Mehrfamilienhäusern ab 4 Wohneinheiten sind auf privatem Grund Kinderspielflächen anzulegen. Die gestalteten Kinderspielflächen müssen mindestens l0 Yo der anrechenbaren Bruttogeschossfläche betragen. Sie dürfen nicht zweckentfremdet werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.