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Art. 19 · Nutzweise
BZO Oberrieden · S. 7 · Original-PDF
1In den Wohnzonen sind nicht störende Betriebe zulässig.
2In den Wohnzonen mit Gewerbeanteil sind mässig störende Betriebe zu lässig, die ihrem Wesen nach in die Wohnzone passen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.