← BZO Oberrieden · Inhaltsverzeichnis
Art. 17 · Herabsetzung des Grundabstandes
BZO Oberrieden · S. 7 · Original-PDF
1Bei Verzicht auf ein zulässiges Vollgeschoss gemäss Art. 15 Abs. 1 BZO reduziert sich für jedes weggelassene Vollgeschoss der Grundabstand um je 1.0 m, höchstens jedoch bis auf 3.5 m. *
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.