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Art. 7 · Dachgestaltung

BZO Baureglement Gemeinde Riemenstalden · S. 6 · Original-PDF

a)Hauptbauten,

1Für Wohnbauten und freistehende Nebenbauten gemäss Planungs- und Baugesetz (PBG, SRSZ 400.100) in der Bauzone sind nur beidseitig gleichgeneigte Satteldächer mit einer Dachneigung von mindestens 25° erlaubt. Der First des Satteldaches muss senkrecht zum Hang liegen. freistehende Nebenbauten

b)Eingeschossige

2Für eingeschossige Anbauten und Nebenbauten sind Flach- oder Pultdächer erlaubt. Anbauten, Nebenbauten c) Dachaufbauten

3Dachaufbauten sind höchstens im Ausmass von 50 % der zugehörigen Fassadenlänge gestattet und sind mit einem gleichschenkligen Satteldach auszuführen. Dacheinschnitte sind nicht erlaubt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.