← BZO Oberiberg · Inhaltsverzeichnis
Art. 94 · Widerhandlungen gegen dieses Reglement werden nach den Vorschriften der …
BZO Baureglement Gemeinde Oberiberg · S. 29 · Original-PDF
Verordnung über den Strafprozess im Kanton Schwyz mit Haft oder Busse bis Fr. 50 000.– bestraft. Ausserdem sind widerrechtliche Gewinne nach den Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches einzuziehen.
Inkrafttreten
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.