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Art. 90 · Die Geltungsdauer der Baubewilligung beträgt zwei
BZO Baureglement Gemeinde Oberiberg · S. 28 · Original-PDF
1 Die Geltungsdauer der Baubewilligung beträgt zwei Jahre, vom Eintritt der Rechtskraft der Bewilligung an gerechnet. Sie kann auf begründetes Gesuch hin um ein weiteres Jahr verlängert werden.
2 Die zweijährige Frist für den Baubeginn steht während der Dauer eines Zivilprozesses still.
c)Einstellung von Bauarbeiten, Wiederherstellung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.