← BZO Oberiberg · Inhaltsverzeichnis

Art. 85 · Während der Auflagefrist kann gegen das Bauvorhaben

BZO Baureglement Gemeinde Oberiberg · S. 27 · Original-PDF

1 Während der Auflagefrist kann gegen das Bauvorhaben Einsprache erhoben werden.

2 Öffentlich-rechtliche Einsprachen sind nach Massgabe der Verordnung über die Verwaltungsrechtspflege beim Gemeinderat, privatrechtliche Einsprachen nach Massgabe der Zivilprozessordnung beim Einzelrichter des Bezirkes Schwyz einzureichen.

3 Spätere Einsprachen sind zulässig, wenn die baulichen Vorkehren aus den aufgelegten Plänen nicht deutlich ersichtlich waren oder ihnen widersprechen.

e)Entscheide

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.