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Art. 75a · Die Verkehrsfläche liegt ausserhalb von Bauzonen und dient
BZO Baureglement Gemeinde Oberiberg · S. 23 · Original-PDF
der Sicherung der Basis- und Groberschliessungsanlagen des motorisierten Individualverkehrs (MIV), des öffentlichen Verkehrs (ÖV) und des Langsamverkehrs (LV). Es dürfen nur Bauten und Anlagen erstellt werden die dem Zonenzweck nicht widersprechen.
V. Gestaltungsplan
Gestaltungsplanpflicht
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.