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Art. 67b · Die Inertstoffdeponie „Jessenen“ ist für die Ablagerung

BZO Baureglement Gemeinde Oberiberg · S. 19 · Original-PDF

1 Die Inertstoffdeponie „Jessenen“ ist für die Ablagerung von unverschmutztem Aushub- und Abraummaterial und der dazugehörigen betriebsnotwendigen Einrichtungen bestimmt.

2 Solange die erforderlichen Bewilligungen nicht vorliegen und nach Abschluss der Rekultivierung gelten die Zonenvorschriften der Landwirtschaftszone.

3 Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ist dem Gemeinderat ein Rekultivierungskonzept über die gesamte Inertstoffdeponie vorzulegen. Mit der Baufreigabe einer Etappe legt der Gemeinderat fest, bis zu welchem Zeitpunkt die Rekultivierung der vorhergehenden Etappe abgeschlossen sein muss.

Verkehrszone (VZ)

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.