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Art. 67 · Die Zone „Brächen“ ist für Terrassenhäuser bestimmt

BZO Baureglement Gemeinde Oberiberg · S. 18 · Original-PDF

1 Die Zone „Brächen“ ist für Terrassenhäuser bestimmt.

2 Es gelten folgende Überbauungsmasse:

–Vollgeschosszahl : 10

–Gebäudehöhe : 12 m

–Gebäudelänge : 55 m

3 Es sind nur nicht störende Betriebe zulässig.

Tourismus- und Erholungszone „Roggen“ (TE)

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.