Art. 63 · In den einzelnen Zonen gelten die folgenden Überbauungsmasse
BZO Baureglement Gemeinde Oberiberg · S. 17 · Original-PDF
1 In den einzelnen Zonen gelten die folgenden Überbauungsmasse:
DorfkernDorfkernzone Wohnzonen Wohn- und Gewerbezone Gewerbezone D W1 W2 W3 W4 WG3 G Vollgeschosszahl max. 3 1 2 – 4 3 – Gebäudehöhe max. 9.0 m 4.0 m 7.0 m 10.0 m 12.0 m 10.0 m 10.0 m Firsthöhe max. 15.0 m 8.0 m 12.0 m 15.0 m 17.0 m 15.0 m 13.0 m Grenzabstand mind. 50% der Gebäudehöhe, mindestens 4.0 m 3.5 m Mehrlängenzuschlag mind. Höchstmass –
––
–¼ ab 12.0 m Fassadenlänge –
–– – 7.0 m 8.0 m 9.0 m Gebäudelänge max. 30.0 m 15.0 m 25.0 m 30.0 m 40.0 m für Wohnbauten: 30.0 m 50.0 m für gewerbliche und gemischte Bauten: 40.0 m
2 Die zulässige Gebäude- und Firsthöhe darf auf keiner Gebäudeseite überschritten sein. Bei Bauten an steilen Hanglagen ist mit Ausnahme der bergseitigen Fassade überall eine Mehrhöhe von 1.0 m gestattet. Als steiler Hang gilt eine Neigung des gewachsenen Bodens, welche in der Falllinie gemessen innerhalb des Gebäudegrundrisses wenigstens 30% beträgt.
Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (OeZ)
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.