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Art. 59 · Die Dorfkernzone ist, neben Wohnbauten, vorzugsweise
BZO Baureglement Gemeinde Oberiberg · S. 16 · Original-PDF
1 Die Dorfkernzone ist, neben Wohnbauten, vorzugsweise für Bauten mit zentrums- und kurortsbildenden Funktionen bestimmt; insbesondere für Geschäfts- und Gewerbebetriebe, Gaststätten und Hotelbauten, Versammlungslokale, Verwaltungsgebäude etc.
2 Es sind höchstens mässig störende Betriebe zulässig. Gemeinde Oberiberg. Baureglement. 17 Wohnzonen (W1 bis W4)
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.