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Art. 60 · Die Wohnzonen sind grundsätzlich für Wohn- und Ferienhäuser bestimmt

BZO Baureglement Gemeinde Oberiberg · S. 17 · Original-PDF

1 Die Wohnzonen sind grundsätzlich für Wohn- und Ferienhäuser bestimmt.

2 In der Zone W1 sind nur nicht störende Betriebe zulässig, in den übrigen Wohnzonen sind mässig störende Betriebe gestattet.

Wohn- und Gewerbezone (WG3)

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.