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Art. 52 · f) Andere Abstandsvorschriften
BZO Baureglement Gemeinde Oberiberg · S. 13 · Original-PDF
1 Baulinien gehen den Abstandsvorschriften vor.
2 Unter mehreren anwendbaren Abstandsvorschriften geht jene vor, die den grössten Abstand vorsieht. Gegenüber öffentlichen Strassen ist allein der Strassenabstand anwendbar.
Firsthöhe
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.