← BZO Oberiberg · Inhaltsverzeichnis

Art. 51 · e) Waldabstand

BZO Baureglement Gemeinde Oberiberg · S. 13 · Original-PDF

1 Gegenüber Wäldern haben Bauten und Anlagen einen Abstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten.

2 Erschliessungsstrassen, landwirtschaftliche Güter- und Forststrassen sowie über die Fassade vorspringende Gebäudeteile von maximal 1.50 m Ausladung sind im Abstandbereich zulässig.

f)Andere Abstandsvorschriften

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.