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Art. 25 · Antennen
BZO Baureglement Gemeinde Oberiberg · S. 7 · Original-PDF
1 Die Errichtung von neuen und die Erweiterung von bestehenden Aussenantennen ist bewilligungspflichtig.
2 Die Bewilligung kann verweigert werden, wenn die geplante Anlage das Orts- und Landschaftsbild unzulässig beeinträchtigt.
C. Konstruktion und Hygiene
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.