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Art. 24 · Dachgestaltung

BZO Baureglement Gemeinde Oberiberg · S. 7 · Original-PDF

1 Es sind nur Bauten mit Satteldächern zulässig. Die Dachneigung hat sich der ortsüblichen Bauweise anzupassen.

2 Bei angebauten Garagen und Werkstätten an bestehende Häuser sind Pultdächer oder Flachdächer zulässig.

3 Bei landwirtschaftlichen Ökonomiebauten ausserhalb der Bauzonen sind Pultdächer zulässig unter Berücksichtigung von Art. 22.

Antennen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.