Art. 79 · Gefahrenzone
BZO Baureglement Gemeinde Muotathal · S. 31 · Original-PDF
1Die Gefahrenzone bezeichnet die durch Lawinen, Rutschungen, Steinschlag, Überschwemmung oder andere Naturereignisse bedrohten Gebiete. 2 ln der Gefahrenzone mit hoher Gefahr (Gefahrenzone GF1, rot) dürfen keine Bauten erstellt und erweitert werden, die dem Aufenthalt von Menschen und Tieren dienen. Zerstörte Bauten dürfen nur in Ausnahmefällen wieder aufgebaut werden. Standortgebundene Bauten, die nicht dem Aufenthalt von Menschen und Tieren dienen, sind mit entsprechendem Objektschutz zulässig, 3 ln der Zone mit geringer Gefahr (Gefahrenzone GF2, blau) bedürfen Bauvorhaben (Neu- und Erweiterungsbauten, Umbauten mit erheblicher Wertvermehrung) besonderer baulicher Schutzmassnahmen, welche die Gefährdung beheben oder wesentlich einschränken,
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.