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Art. 78c · Tunnelzone

BZO Baureglement Gemeinde Muotathal · S. 31 · Original-PDF

1Die Tunnelzone dient der Sicherung der Tunnelstrecke. Allfällige oberirdische Bauten und Anlagen bis max. 3 m unter das gewachsene Terrain reichen. 2 lnnerhalb der Tunnelzone sind nur die nötigen Bauten und Anlagen für die Standseilbahn, Ver- und Entsorgungsleitungen (Kanalisation, Kommunikation usw.) sowie Druckleitungen für die Wasserkraftnutzung zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.