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Art. 91 · Bewilligungspflicht

BZO Baureglement Gemeinde Morschach · S. 41 · Original-PDF

Meldepflicht l Das Meldeverfahren findet innerhalb der Bauzonen Anwendung auf geringfügige Bauvorhaben und unbedeutende Aenderungen bereits bewilligter Projekte, sofern damit offensichtlich keine öffentlichen und privaten lnteressen berührt werden und keine Nebenbestimmungen oder Ausnahmebewilligungen notwendig sind. Baureglement Gemeinde Morschach Seite 40 2Der Meldung an die Baubehörde sind alle zur Beurteilung des Bauvorhabens nötigen Unterlagen beizufügen; die Pflicht zur öffentlichen Auflage und zur Erstellung einel Baugespannes entfällt. Die Baubehörde überprüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und ordnet nötigenfalls deren Ergänzung an. 3Für geringfügige Bauvorhaben genügt die Erfüllung der Meldepflicht. Bleibt ein der zuständigen Bewilligungsbehörde gemeldetes.Bauvorhaben innert 20 Tagen seit Eingang ohne Widerspruch, so gilt es als bewilligt. o' Verfahren

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.