Art. 92 · a) Baugesuch
BZO Baureglement Gemeinde Morschach · S. 42 · Original-PDF
l Das Baugesuch ist auf dem amtlichen Formular mit folgenden Beilagen in je vierfacher Ausfertigung (sowie den zusätzlich notwendigen Unterlagen zur Bedienung der kantonalen Amtsstellen) beim Gemeinderat einzureichen:
a)aktueller Grundbuchauszug und Nachweis der Bauberechtigung;
b)ein vom Geometer nachgeführter und unterzeichneter Katasterplan mit eingetragenen Massen des Baukörpers samt Grenz- und Gebäudeabständen mit mindestens einem Fixpunkt;
c)Grundrisspläne aller Geschosse mit Eintrag der Zweckbestimmung der einzelnen Räume sowie allen zur Prüfung des Projekts notwendigen Massen und Angaben, in der Regel im Massstab 1:100;
d)Schnitt- und Fassadenpläne im Massstab 1:100 mit bestehenden und neuen Terrainlinien, den massgebenden Gebäudehöhen sowie den weiteren notwendigen, auf den Fixpunkt bezogenen Höhenkoten am Bau; 6) Bereinigt gemäss RRB Nr. 961 vom 03. Juni 1998
e)Kanalisations-, Erschliessungs- und Umgebungspläne mit Angaben der Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Fahrräder sowie den Kinderspielplätzen;
f)detaillierte Berechnung der Ausnützungsziffer, soweit eine solche erforderlich ist, und Berechnung des kubischen lnhalts nach SIA-Empfehlung Nr. 116 (die Berechnung der Flächenmasse muss in separaten Plänen übersichtlich dargestellt sein);
g)schriftliches Einverständnis der Nachbarn bei Nebenbauten an der Grenze;
h)die notwendigen Angaben gemäss der Lärmschutz- und Luftreinhalteverordnung;
i)besondere Gesuchsunterlagen für kantonale und eidgenössische Amtsstellen. 2Bei Um-, An- und Aufbauten sind bestehende Bauteile schwarz, neu zu erstellende rot und abzubrechende gelb darzustellen. 3Der Gemeinderat kann in besonderen Fällen weitere Unterlagen, namentlich ein geologisches oder statisches Gutachten, Verkehrsgutachten, Schattenwurfdarstellungen, Angaben über Anschlusspartien benachbarter Fassaden sowie ein Modell verlangen, wenn dies für die Beurteilung des Baugesuchs notwendig erscheint. 4Das Baugesuch und die Beilagen sind von der Bauträgerschaft, vom Grundeigentümer und vom Planverfasser zu unterzeichnen. Die Planunterlagen sind gefalzt auf das Format A4 einzureichen. Baureglement Gemeinde Morschach Seite 41
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.