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Art. 59 · e) Waldabstand
BZO Baureglement Gemeinde Morschach · S. 24 · Original-PDF
l Bauten und Anlagen haben gegenüber Wäldern einen Abstand von min. 15 m ab Waldgrenze einzuhalten; gemessen ab Fassade. Baureglement Gemeinde Morschach Seite 24 2Erschliessungsstrassen und Garagenzufahrten sowie landwirtschaftliche Güterund Forststrassen sind im Abstandsbereich zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.