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Art. 30 · c) Anrechenbare Grundstückfläche

BZO Baureglement Gemeinde Lauerz · S. 11 · Original-PDF

1Die anrechenbare Grundstückfläche ist die Fläche, der von der Baueingabe erfassten, baulich noch nicht ausgenützten Grundstücke oder Grundstückteile innerhalb der Bauzone.

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2Nicht angerechnet werden: a) die für die Erschliessung notwendigen Fahrbahnbreiten, soweit es sich nicht um Hauszufahrten handelt;

b)projektierte Verkehrsanlagen für deren Festlegung das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren eingeleitet oder durchgeführt ist; c) übrige nicht den Bauzonen zugewiesene Grundstückteile.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.