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Art. 31 · d) Überbauungsziffer-Übertragung

BZO Baureglement Gemeinde Lauerz · S. 12 · Original-PDF

d)Überbauungsziffer-Übertragung

1Grundeigentümer von angrenzenden Grundstücken der gleichen Zonenart können durch Dienstbarkeitsverträge die noch nicht beanspruchte Nutzung ihres Grundstückes gegenseitig übertragen.

2Ein Nutzungstransfer unter verschiedenen Zonenarten ist, auch innerhalb des gleichen Grundstückes, nicht möglich.

3Der Dienstbarkeitsvertrag ist vor Baubeginn zur Eintragung im Grundbuch anzumelden. Die Dienstbarkeit kann nur mit Zustimmung des Gemeinderates gelöscht werden.

4Die an öffentlichen Strassen anstossende Landfläche ist für die Überbauungsziffer weiterhin anrechenbar, soweit sie vom Baugrundstück infolge eines notwendigen Landerwerbes für Strassenbauten erworben werden muss und dies beim Übernahmepreis berücksichtigt wird.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.