Art. 29 · b) Anrechenbare Gebäudegrundfläche
BZO Baureglement Gemeinde Lauerz · S. 11 · Original-PDF
1Für die Berechnung der anrechenbaren Gebäudegrundfläche der Hauptbaute gilt die senkrechte Projektion der grössten oberirdischen Gebäudeumfassung. Nicht zur überbauten Fläche werden gerechnet: a) Dachvorsprünge bis zu 1.50 m Ausladung
b)Offene Balkone bis zu 1.50 m Ausladung c) Aussenliegende Keller- und Eingangstreppen, Stützmauern, äussere Lichtschächte und dgl.
2Für die anrechenbare Gebäudegrundfläche der Nebenbauten gilt die senkrechte Projektion der grössten Nebenbau-Umfassung.
3Tiefbauten, die das projektierte Terrain um 1.00 m überschreiten, werden als Nebenbauten berechnet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.