Art. 12 · Belichtung
BZO Baureglement der Gemeinde Ingenbohl · S. 13 · Original-PDF
12 Baureglement der Gemeinde Ingenbohl Art. 22 Öffentliche Einrichtungen auf Privatboden
Der Gemeinderat kann auf privatem Grund Verkehrszeichen, Schilder, Einrichtungen für die Strassenbeleuchtung, Hydranten usw. anbringen. Berechtigte Wünsche der Grundeigentümer sind nach Möglichkeit zu berücksichtigen.
E) DIMENSION DER BAUTEN
Art. 23 Ausnützungsziffer, Begriff Die Ausnützungsziffer (AZ) ist die Verhältniszahl zwischen der anrechenbaren Bruttogeschossfläche der Gebäude und der anrechenbaren Landfläche:
AZ = anrechenbare Bruttogeschossfläche
anrechenbare Landfläche
Art. 24 Anrechenbare Bruttogeschossfläche (BGF)
1Als anrechenbare Bruttogeschossfläche gilt die Summe aller oberund unterirdischen Geschossflächen, einschliesslich der Mauer- und Wandquerschnitte.
2Davon werden nicht angerechnet und daher in Abzug gebracht:
a)zu Wohnungen gehörende Keller-, Estrich- und Trockenräume sowie Waschküchen, sofern sie nicht als Wohn- und Arbeitsräume verwendbar sind; Heiz-, Kohlen- und Tankräume;
b)Räume (inkl. Sanitärräume und Verkehrsflächen) ohne Tageslicht in Untergeschossen;
c)die für die Haustechnik bestimmten Räumlichkeiten, wie namentlich für Heizungen, Lift und Klimaanlagen;
d)im Erdgeschoss gelegene, allen Bewohnern, Besuchern und Angestellten dienende Ein- oder Abstellräume für Motorfahrzeuge, Velos und Kinderwagen; Schutzräume, unterirdische Archiv- und Lagerräume;
e)nicht für gewerbliche Zwecke bestimmte Einstellräume für Motorfahrzeuge;
f)Verkehrsflächen wie Korridore, Treppen, die ausschliesslich nichtanrechenbare Räume erschliessen; Lifte (Lichtraum);
g)Wintergärten, verglaste Veranden, Vorbauten, Balkone und Terrassen ohne heiztechnische Installationen bis zu 10 % der anrechenbaren Bruttogeschossfläche des gesamten Gebäudes; die Mehrfläche wird ausnützungsmässig angerechnet;
h)offene ein- und vorspringende Balkone, sofern sie nicht als Laubengänge dienen, sowie offene Erdgeschosshallen und überdeckte, offene Dachterrassen;
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.