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Art. 11 · Mobilfunkantennen

BZO Baureglement der Gemeinde Ingenbohl · S. 12 · Original-PDF

11 Baureglement der Gemeinde Ingenbohl 4Für Fahrräder sind bei Mehrfamilienhäusern sowie in der Regel bei Industrie-, Gewerbe-, Dienstleistungs- und ähnlichen Bauten mindestens gleich viele Abstellplätze vorzusehen wie der Normbedarf für Motorfahrzeuge verlangt.

Art. 18 Abstellplätze in der Kernzone

1Die Bewilligungsbehörde kann, im Interesse der Verkehrsberuhigung, der Ortsplanung oder der Lufthygiene, in der Kernzone die Anzahl Pflichtabstellplätze fallweise tiefer ansetzen und/oder die Gesamtzahl der Abstellplätze begrenzen. Die von der Bewilligungsbehörde angeordnete Reduktion der Pflichtabstellplätze entbindet nicht von der Bezahlung der Ersatzabgabe gemäss Art. 19.

2Die Bewilligungsbehörde kann vorschreiben, dass die Pflichtabstellplätze, sofern dies wirtschaftlich tragbar ist, in einer Gemeinschaftsanlage nachgewiesen werden.

Art. 19 Ersatzabgabe für Motorfahrzeugabstellplätze

1Die Ersatzabgabe je Abstellplatz beträgt CHF 5'500.00 und wird mit der Rechtskraft der Baubewilligung fällig. Die Höhe der Ersatzabgabe basiert auf dem Landesindex der Konsumentenpreise (Basis Dezember 2015 = 100 Punkte) und wird jeweils auf alle zwei Jahre auf den 1. Januar angepasst. 2Erfolgt innert 10 Jahren nach rechtskräftiger Verfügung der Ersatzabgabe eine Erstellung, wird die je Abstellplatz bezahlte Ersatzabgabe zinslos zurückerstattet.

Art. 20 Ein- und Ausfahrten, Garagenvorplätze

1Ein- und Ausfahrten sind übersichtlich und gefahrenfrei zu gestalten und zu unterhalten. Sie bedürfen einer Bewilligung der zuständigen Aufsichtsbehörde gemäss der kantonalen Strassengesetzgebung.

2Ausfahrten sind 3 m vor dem strassen- bzw. grundstückseitigen Trottoirrand auf höchstens 5 % Gefälle zu reduzieren. 3Bei jeder Garage ist ein Vorplatz von mindestens 6 m Tiefe vorzusehen, ohne Trottoir- oder Fahrbahnfläche zu beanspruchen.

Art. 21 Benennung der Strassen

Die Benennung der Strassen und Plätze sowie die Nummerierung der Gebäude sind Sache des Gemeinderates.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.